Full text: Hug, Gallus J.: ¬Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte

— 36 — 
und Gnade. — Dies bietet mir den Anlaß dar, noch ein 
Wort über die Vatermacht zu sagen. 
Groß ist eure Würde in der Oberherrlichkeit über 
Gattin und Kinder, in deren Mitte ihr wie Bischöfe da¬ 
stehet. Weil aber eine Würde ohne Macht bedentungslos 
ist, so müßet ihr eine der Würde entsprechende Gewalt 
besitzen. Da nun bitte ich alle, ob Väter oder Mütter, 
ob Söhne oder Töchter, diesem Gegenstande eure volle 
Aufmerksamkeit zu schenken. Denn soll die Familie und 
die Erziehung nicht immer mehr in Brüche gehen, müssen 
wir nicht bloß Mütter, sondern vor allem Väter haben. 
Daher wollen wir jetzt die Machtstellung des Vaters in 
bezug auf das leibliche und geistige Wohl der Fa¬ 
milie betrachten. 
Gott, als der Schöpfer aller Dinge und der Vater 
aller Menschen, hat die unbeschränkte Macht, Alles zu 
erhalten und Alle zu ernähren. Sobald er daher einen Mann 
als seinen Stellvertreter über eine Familie setzt, muß er 
ihm auch von dieser Macht etwas mittheilen. Daher seht 
ihr auch den hl. Joseph, wie er die Mutter und das Kind 
nimmt, durch die Flucht nach Aegypten sie dem Tode zu 
entreißen, und wie er in seiner Werkstätte arbeitet, die ihm 
anvertraute Familie zu ernähren. Weil aber der Einzelne 
oft zu wenig Macht besitzt, um seine Familie zu beschützen, 
und zu erhalten, hat es Gott gefügt, daß Millionen Väter 
zu einer Familie, welche man das Vaterland nennt, sich 
vereiniget haben. Daher ist denn auch die Liebe zum 
Vaterlande mit der Liebe zur Familie jedem Menschen 
angeboren, und diese Liebe wächst in dem Grade als die 
Familie vom Vaterlande den von Gott gewollten Schutz 
und Schirm findet, muß aber auch erkalten, sobald ihre 
höchsten Güter unter dem Vorwande des Vaterlandes in 
Gefahr kommen. 
Damit ist natürlich keineswegs gesagt, daß der Vater 
Digitalisierungsvorlage. 
- 
DErzbischöfliche Diözesan 
x-Planck-Institut für Bildungsforschung 
D 
nd Dombibliot
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer