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Volke geht also die Stellvertretung des Kindes durch
den Vater so weit, daß um des Glaubens willen, den
der Vater hat, das kranke Kind geheilt werden könne.
Und dieser Vater, setzt Riehl bei, soll dem Staate
gegenüber nicht einmal mehr die volle Zucht seines
Kindes auf sein Gewissen und seine Verantwortung
nehmen dürfen?
Was nun aber da der moderne Staat dem Vater
an seiner Stellung zu seinen Kindern abzuzwacken sucht,
das läßt ihn die katholische Kirche nicht bloß voll und
ungestört besitzen, sondern sie klärt ihn auch dahin
auf, daß vor Gott ihm niemand, auch kein modernes
Strafgesetzbuch, etwas von seiner Stellung. und deren
Rechten und Pflichten wegzunehmen vermag, daß diese
sich vielmehr als Bürde unlösbar an seine Würde, an
seinen Vaterberuf hängt. Mag also der moderne
Staat mit Rücksicht auf die Stellung eines Vaters zu
seinen Kindern dekretieren, was er will, vor Gott
und seinem Gewissen behält der Vater seine
Stellung so unverkümmert und ungeschmälert inne, daß
er selbst, auch wenn er wollte, sich derselben nicht ent¬
ledigen kann. Diese Stellung ist nun aber die des
verantwortlichen Repräsentanten, des verant¬
wortlichen Bürgen, des verantwortlichen
Hüters und Ernährers, oder wie man sonst den Vater
seinen Kindern gegenüber betrachten will: vor Gott und
seinem Gewissen ist und bleibt der Vater für seine
Kinder verantwortlich. Es zeigt also, wie sehr der
Oberst Pakeron von dieser Verantwortlichkeit seiner
Stellung durchdrungen war, wenn er, mochten auch
seine Kinder bereits herangewachsen sein, von seiner
Wachsamkeit und Strenge in nichts nachließ, sondern
scherzend von seinem väterlichen Berufe und Aufsichts¬
rechte sagte: „Gott mag mich absetzen, wann er will,
aber abdanken werde ich nie".
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