Full text: Hammer, Philipp: ¬Der christliche Vater in seinem Berufe

Aax-Planck-In 
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Volke geht also die Stellvertretung des Kindes durch 
den Vater so weit, daß um des Glaubens willen, den 
der Vater hat, das kranke Kind geheilt werden könne. 
Und dieser Vater, setzt Riehl bei, soll dem Staate 
gegenüber nicht einmal mehr die volle Zucht seines 
Kindes auf sein Gewissen und seine Verantwortung 
nehmen dürfen? 
Was nun aber da der moderne Staat dem Vater 
an seiner Stellung zu seinen Kindern abzuzwacken sucht, 
das läßt ihn die katholische Kirche nicht bloß voll und 
ungestört besitzen, sondern sie klärt ihn auch dahin 
auf, daß vor Gott ihm niemand, auch kein modernes 
Strafgesetzbuch, etwas von seiner Stellung. und deren 
Rechten und Pflichten wegzunehmen vermag, daß diese 
sich vielmehr als Bürde unlösbar an seine Würde, an 
seinen Vaterberuf hängt. Mag also der moderne 
Staat mit Rücksicht auf die Stellung eines Vaters zu 
seinen Kindern dekretieren, was er will, vor Gott 
und seinem Gewissen behält der Vater seine 
Stellung so unverkümmert und ungeschmälert inne, daß 
er selbst, auch wenn er wollte, sich derselben nicht ent¬ 
ledigen kann. Diese Stellung ist nun aber die des 
verantwortlichen Repräsentanten, des verant¬ 
wortlichen Bürgen, des verantwortlichen 
Hüters und Ernährers, oder wie man sonst den Vater 
seinen Kindern gegenüber betrachten will: vor Gott und 
seinem Gewissen ist und bleibt der Vater für seine 
Kinder verantwortlich. Es zeigt also, wie sehr der 
Oberst Pakeron von dieser Verantwortlichkeit seiner 
Stellung durchdrungen war, wenn er, mochten auch 
seine Kinder bereits herangewachsen sein, von seiner 
Wachsamkeit und Strenge in nichts nachließ, sondern 
scherzend von seinem väterlichen Berufe und Aufsichts¬ 
rechte sagte: „Gott mag mich absetzen, wann er will, 
aber abdanken werde ich nie". 
Digitalisierungsvorlage: 
Erzbischöfliche Diöze 
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