Full text: Hammer, Philipp: ¬Der christliche Vater in seinem Berufe

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„Wissen Sie, Herr Doktor, ob es morgen noch Zeit 
und die heilige Kommunion morgen nicht eine bloße 
Ceremonie gewesen wäre? Ich will und halte es 
für meine Pflicht, daß meine Frau ihren Gott mit 
ihrem ganzen Glauben und mit ihrer ganzen Liebe 
empfange. Es kam mich die Erfüllung dieser Pflicht 
schwer an, aber ich kenne den Mut meiner Frau, und 
habe mich also ihrer heute nur würdig gezeigt, indem 
ich auf ihre christliche Gesinnung baute." 
Der christliche Vater 
in seiner Stellung zu seinen Kindern. 
Herr Professor Riehl macht tadelnd darauf auf¬ 
merksam, daß nach unsern meisten modernen Straf¬ 
gesetzbüchern der Staat das Recht habe, sogar in das 
Innere der Familie einzudringen und sein Polizeibüttel¬ 
amt selbst an den unmündigen Kindern am häuslichen 
Herde auszuüben. Dadurch, meint er, werde der Staat 
in die Familie hinübergetragen und dem Vater das 
Hausregiment teilweise oder gänzlich abgenommen. Und 
wahrlich, da kann von einem Hausregiment und einer 
entsprechenden Hauspolizei durch den Hausvater keine 
Rede mehr sein, wo die Polizeibehörde ihm die Rute 
aus der Hand nimmt, um im Namen des Staates 
seine Kinder zu bestrafen. Das aber, fügt Riehl hinzu, 
widerstreite ganz dem Volksbewußtsein, wonach der 
Vater der verantwortliche Stellver¬ 
treter seiner Kinder sei. Wenn eine Krankheit 
durch „Besprechung" geheilt werden soll, dann sei, so 
will es selbst der Aberglaube, zum Gelingen durchaus 
nötig, daß der zu besprechende Kranke an die Be¬ 
sprechung glaube. Solle aber ein Kind durch Be¬ 
sprechung geheilt werden, dann müsse der Vater für 
das Kind den Glauben an die Besprechung haben. Dem 
 
Max Planck Institute for kluman Developme 
alsierung
	        
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