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„Wissen Sie, Herr Doktor, ob es morgen noch Zeit
und die heilige Kommunion morgen nicht eine bloße
Ceremonie gewesen wäre? Ich will und halte es
für meine Pflicht, daß meine Frau ihren Gott mit
ihrem ganzen Glauben und mit ihrer ganzen Liebe
empfange. Es kam mich die Erfüllung dieser Pflicht
schwer an, aber ich kenne den Mut meiner Frau, und
habe mich also ihrer heute nur würdig gezeigt, indem
ich auf ihre christliche Gesinnung baute."
Der christliche Vater
in seiner Stellung zu seinen Kindern.
Herr Professor Riehl macht tadelnd darauf auf¬
merksam, daß nach unsern meisten modernen Straf¬
gesetzbüchern der Staat das Recht habe, sogar in das
Innere der Familie einzudringen und sein Polizeibüttel¬
amt selbst an den unmündigen Kindern am häuslichen
Herde auszuüben. Dadurch, meint er, werde der Staat
in die Familie hinübergetragen und dem Vater das
Hausregiment teilweise oder gänzlich abgenommen. Und
wahrlich, da kann von einem Hausregiment und einer
entsprechenden Hauspolizei durch den Hausvater keine
Rede mehr sein, wo die Polizeibehörde ihm die Rute
aus der Hand nimmt, um im Namen des Staates
seine Kinder zu bestrafen. Das aber, fügt Riehl hinzu,
widerstreite ganz dem Volksbewußtsein, wonach der
Vater der verantwortliche Stellver¬
treter seiner Kinder sei. Wenn eine Krankheit
durch „Besprechung" geheilt werden soll, dann sei, so
will es selbst der Aberglaube, zum Gelingen durchaus
nötig, daß der zu besprechende Kranke an die Be¬
sprechung glaube. Solle aber ein Kind durch Be¬
sprechung geheilt werden, dann müsse der Vater für
das Kind den Glauben an die Besprechung haben. Dem
Max Planck Institute for kluman Developme
alsierung