Full text: Führer zum Himmel

Der Verein der christlichen Mütter. 223 
oben genannten Pflichten (mit Ausnahme 
von Nr. 1) auch nicht unter Sünde, so 
würde sich ein Vereinsmitglied, das ihnen 
nicht nachkommt, doch vieler Gnaden be¬ 
rauben. Zum Wesen der Aufnahme ge¬ 
hört nur, daß die Neueintretenden von 
einem dazu bevollmächtigten Priester in 
das Vereinsregister eingetragen werden. 
Einrichtung. 
An der Spitze des Müttervereins steht 
der geistliche Vorsteher (der Ortspfar¬ 
rer oder ein von ihm ernannter Priester 
der vom Bischof bestellt werden muß. Ihm 
steht zur Seite ein aus den Mitgliedern 
des Vereins gebildeter Rat, der die 
Verbindung des Vorstehers mit den ein¬ 
zelnen Mitgliedern herstellt (besonders 
bei Krankheits- und Sterbefällen), sich 
zur Besprechung der Vereinsangelegen¬ 
heiten von Zeit zu Zeit versammelt, in 
allen Stücken aber von den Wünschen und 
Anordnungen des geistlichen Vorstehers 
abhängt. Der Rat setzt sich zusammen aus 
der Vorsteherin und ihrer Stellver¬ 
treterin, den Assistentinnen und der 
Kassiererin; die zugleich alles was 
den Verein betrifft, für einen Jahres¬ 
bericht sammelt. Die Zahl der Assisten¬ 
tinnen richtet sich nach der Größe des 
Vereins. Zweckmäßig wird den einzelnen 
ein abgegrenztes Revier (Straße) ange¬ 
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Digitalisierungsvorlage: 
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung 
ei 
Biblic
	        
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