Volltext: Cramer, Wilhelm: ¬Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll

— 61 - 
und Geschäften? Nicht wahr, um das Wohl der 
Kinder; für sie erwirbt man, für sie arbeitet man 
und führt sein Geschäft; ihre Unterhaltung, ihr stan¬ 
desmäßiges Fortkommen, ihr zeitliches Wohlergehen 
hat man im Auge. — Wohl; aber wenn ihr zeit¬ 
liches Wohlergehen so sehr am Herzen liegt, soll 
das Heil ihrer Seele, ihr ewiges Wohlergehen nicht 
so viel mehr am Herzen liegen! Wenn man also 
an die Bestrebungen für ihr zeitliches Wohl sich also 
hingiebt, daß man darüber mehr oder weniger un¬ 
fähig wird, ihr ewiges Wohl zu begründen, kann das 
denn recht sein! Heißt das nicht grausam sein gegen 
die Kinder? Und so verhält es sich in der That. 
Indem man so ganz aufgeht in zeitlicher Bestrebung, 
behält man nicht mehr Zeit oder Fähigkeit, für das 
Seelenheil der Kinder gebührend zu wirken, dafür 
das Erwünschte und Nothwendige einzusetzen. 
Christlicher Vater, halt Maaß in deinen äußern 
Beschäftigungen! Wirf dich nicht so ganz in's Aeußere! 
Verwickele dich nicht so unzeitig in jegliche Unterneh¬ 
mung! Trag Sorge, deine Arbeiten und Beschäfti¬ 
gungen, so viel an dir, dahin zu regeln, daß dir noch 
Zeit bleibe, mit deinen Kindern dich abzugeben; daß 
dir Zeit und Ruhe bleibe, das, was für dich selbst 
zum Bestande und Fortgange des christlichen Lebens 
erforderlich und heilsam ist, in gebührender Weise zu 
thun, damit du ein christlicher Vater sein mögest. 
Sei darauf bedacht, daß bei aller Arbeit und Be¬ 
schäftigung das tägliche Gebet, der Besuch der Kirche, 
der Empfung der hh. Sakramente und sonstige christ¬ 
liche Uebung Platz und die rechte Berücksichtigung 
finde! 
Digtalisierungsvorlage: 
 
Max Planck Institute for Hluman Developme 

	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer