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Man fehlt bei der Wahl des Standes für den
Sohn, indem man zu wenig oder gar nicht Rücksicht
nimmt auf die Neigung desselben. Hält man mit
Recht eine gewisse Hinneigung zu diesem oder jenem
Stande für ein Zeichen des Berufes zu demselben,
so liegt darin zugleich eine gewisse Bürgschaft dafür,
daß der Mensch in diesem Stande sich am leichtesten
und meisten zufrieden finden und die Pflichten dessel¬
ben am besten erfüllen werde. Höchst bedenklich ist
es in allen Fällen, den Sohn zu einem Stande zu
drängen, dem er gradzu abhold ist.
Man fehlt bei der Wahl des Standes, indem
man nicht gebührend die Gaben und Fähigkeiten des
Sohnes, seine körperliche und geistige Beschaffenheit
beachtet. Dadurch wird dann derselbe in einen Stand
gebracht, für welchen ihm die entsprechende Begabung
abgeht, für den er die nöthigen Kenntnisse und Fer¬
tigkeiten sich nicht erworben hat und nicht hat erwer¬
ben können, dessen Anforderungen er also nicht ge¬
wachsen ist. Wie übel für ihn und für Andere!
Es wird bei der Standeswahl dadurch gefehlt,
daß man sich die Frage nicht in erwünschter Art
beantwortet, ob der gewählte Stand auch hinlängliche
Aussichten und Bürgschaften für das zeitliche Fort¬
kommen und für eine entsprechende Lebensstellung biete.
Je mehr es sich also bei der Wahl des künftigen
Lebensstandes recht eigentlich um das Wohl des Soh¬
nes für Zeit und Ewigkeit handelt, je Mehreres
dabei zu berücksichtigen steht und je schwieriger leicht
ein gesichertes und richtiges Urtheil ist, desto ernster
und verantwortlicher erscheint die Aufgabe des Va¬
ters, der eine solche Wahl leiten und vollführen soll,
wichtig genug, um sie bei sich selbst in die ernsteste
Digitalisierungsvorlage.
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Dezbisel
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