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b) Der Sohn, die Tochter außer dem Hause.
Der Sohn, die Tochter verlassen das väterliche
Haus und werden zeitweilig Genossen einer andern
Familie in der Nähe oder vielleicht in weit gelegener
Ferne; es handelt sich darum, das für den künftigen
Beruf Erforderliche zu lernen und sich anzueignen,
oder sich schon jetzt ihr Fortkommen selbst zu
schaffen. Der Sohn tritt als Zögling an einer An¬
stalt ein, oder er findet als Lehrling in einem Han¬
delshause, in einer Werkstatt, als Dienstbote bei einer
Herrschaft seine Stelle. Die Tochter verläßt das
Haus, um in einer fremden Familie die erwünschte
Weiterbildung zu erlangen, oder um als Dienst¬
mädchen bei andern zu dienen.
Einen Vater, wie wir ihn uns vorstellen, dem,
wie es sein soll, vor Allem das Seelenheil seiner
Kinder am Herzen liegt und der bis dahin Alles
in genugsam gesichertem Verwahr beschlossen halten, mög¬
lich ist, vielleicht sogar ohne Mühe sich solches diebisch zu
verschaffen. Fast immer haben wir die traurige Erfahrung
gemacht, daß das die Veranlassung und der unselige Weg
für junge Leute geworden, um nach und nach in der trau¬
rigsten Weise zu entarten, um nach und nach zum Trunke,
zur Ausschweifung, selbst zu Unredlichkeit und Diebstahl
zu kommen; das Herz mußte Einem bluten, wenn man
Solches wahrnahm, und mit dem größten Nachdruck ver¬
lautbarte sich der Wunsch: O könnte man es doch dem
betreffenden Vater, der Mutter gebührend an's Herz legen,
daß sie ihren Kindern, sowohl denen, die sie bei sich haben,
als auch insbesondere denen, welche in der Fremde weilen,
doch das Geld, wo möglich, ganz vorenthalten, oder sonst
es ihnen, so viel es thunlich, nach dem strengsten Bedürf¬
nisse zumessen; daß sie doch die nöthige Vorsicht anwen¬
den, damit ihren Kindern der Zugang zu ihren Kassen
und Taschen nicht möglich sei. Gelegenheit macht Diebe.
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