Volltext : Dell'istorie di Genova. Di Mons. Uberto Foglietta patrizio genovese. Tradotte per M. Francesco Serdonati cittadino fiorentino

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XV.
Aufsuchung  und  Benützung  des  Stoffs  des  deutschen
Privatrechts.
Da  es  vorzüglich  auf  die  Aufsuchung  der  leitenden ¬
  Rechtsideen  und  Grundansichten  ankömmt
so  können  nicht  unmittelbar  die  Partikularrechte,  in
welchen  wir  nur  die  Wirkungen  dieser  Ansichten  finden, =
  von  welchen  höchstens  zurükgeschlossen  werden
kann,  uns  leiten.  Richtiger  führt  zum  Ziele  1)  die
Aufsuchung  aller  politischen  Elemente  des  deutschen
Rechts,  theils  jener  Grundverhältnisse  des  öffentlichen =
  Rechts,  unter  deren  Herrschaft  und  Einwirkung =
  privatrechtliche  Jnstitute  entstanden,  wohin
vorzüglich  die  alten  Gemeinde=  und  Hofsverhältnisse
gehören,  *)  theils  jener  mit  dem  öffentlichen  Rechte
zusammenhängenden  Bestimmungen,  die  in  den  ehemals ¬
  allgemeinen  und  auf  einer  Grundidee  beruhenden =
  vertragsmäßigen  Rechten  ausgesprochen  sind.
2)  Gleich  wichtig  sind  die  in  den  alten  Schöffenurtheilen, =
  Ordeelssammlungen,  besonders  der  angesehenen ¬
  Oberhöfe  3)  ausgesprochenen  Rechtsansichten,  als
Entscheidungsgründe  gewisser  Urtheile,  so  wie
die  in  den  Urkunden  des  Mittelalters  enthaltenen
Ansichten  über  die  Natur  gewisser  Jnstitute  und  die
Normen  ihrer  Beurtheilung,  besonders  bei  Eingehung ¬
  der  Verträge.  4)  Besonders  bedeutend  ist  die
Erforschung  des  Zusammenhangs  eines  deutschen
Instituts  mit  einem  Grundverhältnisse  der  bürgerlichen =
  Verfassung  oder  des  sittlichen  Zustandes  der
Deutschen,  bei  welchen  häufig  eine  einzige,  oft  schon
im  ältesten  Zustande  der  Deutschen  vorkommende
Hauptidee  durch  einen  ganzen  Jnbegriff  von  Lehren
Schlüssel  zum  Verstehen
hindurch  läuft,  und  den  6
derselben  giebt.  *)  5)  Nicht  weniger  bedarf  es  ei=
            
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