Metadaten : Hillebrand, Julius Hubert: Lehrbuch der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte mit Ausschluß der Geschichte der Privatrechtsinstitute

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Junker,  Patrizier  und  der  Zünfte  der  Handwerker50)
In  unserer
Epoche  sind  jene  für  die  Entwicklung  der  Städte  von  Bedeutung,
in  der  nächsten  diese.
Die  Zünfte  der  Handwerker  erscheinen  als  eine  Folge  der  erhöheten ¬
  Gewerbthätigkeit  und  der  dadurch  allmälig  herbeigeführten
persönlichen  Freiheit  derselben51).  Sie  entstanden  seit  dem  zwölften ¬
  Jahrhunderte
).  Zu  ihrem  Dasein  bedurften  sie  der  Bestätigung ¬
  des  Herrn  der  Stadt.  Auch  gab  dieser  oder  der  Rath  ihnen
anfänglich  die  Vorsteher.  Im  dreizehnten  Jahrhundert  erlangten
übrigens  die  Zünfte  ziemlich  allgemein  das  Recht  sich  ihren  Meister
30)  Das  Wort  Zunft  wurde  im  MA.  in  derselben  Bedeutung  genommen
wie  Gilde.  Es  wird  meist  von  quemen,  chomen,  kommen  hergeleitet.
Sprachlich  wäre  es  demnach  mit  Zusammenkunft  verwandt.  Vgl.  Wilda  a.
a.  O.  S.  308.  Eichhorn  meint  a.  a.  O.  §.  312,  Zünfte  seien  im  MA.
die  Einigungen  der  Handwerker  nur  genannt  worden,  wenn  sie  Theil  an  der
Verwaltung  der  städtischen  Angelegenheiten  gehabt.  Eine  Ansicht,  welche  urkundlich ¬
  widerlegt  werden  kann.  So  heißt  es  z.  B.  in  einem  für  die  Schneider ¬
  zu  Basel  im  J.  1260  ausgestellten  Diplom:  „Cum  fere  quodlibet  genus
hominum  nostrae  civitatis  artes  mechanicas  exercentium,  qui  vulgariter
dicuntur  Handwerklüte,  sartoribus  exceptis,  tam  de  nostra  quam  de  praedecessoris ¬
  nostri  gratia,  confratrias  habeant  vulgariter  dictas  Zünfte,  nos
ipsorum  sartorum  crebris  supplicationibus  inclinati...  concedimus  ipsis  sartoribus ¬
  et  indulgemus  ut  inter  se  confratriam  habeant  et  consimili  gratia
qua  ceteri  gaudent,  gaudeant  et  laetentur."  Vgl.  Wilda  a.  a.  O.  Es
gab  übrigens  im  MA.  noch  andere  Ausdrücke  für  Verbrüderungen  in  den
Städten:  Gaffel,  Amt,  Zeche,  Innung,  Bruderschaft.  Das
angelsächsische  Wort  gavel  bedeutet  tributum  und  es  war  demnach  schon  ursprünglich ¬
  nahe  verwandt  mit  Gilde.  Vgl.  Wilda  a.  a.  O.  S.  179.  Auf
analoge  Weise  mag  sich  auch  der  Begriff  von  Zeche  als  Brüderschaft  ausgebildet ¬
  haben.  Jedenfalls  spricht  mehr  für  den  deutschen  Ursprung  dieses
Wortes,  als  für  eine  Ableitung  aus  dem  Böhmischen,  vor  Allem  aber  das
frühe  Vorkommen  des  Ausdruckes  in  der  angegebenen  Bedeutung  zu  Cöln.
Vgl.  Weiske,  Rechtslex.  Bd.  1.  S.  955.  Ueber  „Amt"  in  dem  hier  erwähnten ¬
  Sinne  siehe  I.  Grimm  und  W.  Grimm,  deutsches  Wörterbuch
s.  v.  „Amt."
81)  Vgl.  Wilda  a.  a.  O.  S.  307.  Arnold  a.  a.  O.  S.  254  f.
32)  Die  älteste  vorhandene  Urkunde  über  die  Errichtung  einer  solchen
Zunft  rührt  aus  dem  J.  1149  her  und  bezieht  sich  auf  die  Bettziechenweber
(textores  culcitrarum  pulvinarium)  in  Cöln  (Lacomblet,  Niederrhein.  Urkundenb. ¬
  I.  S.  254).  Siehe  Arnold  a.  a.  O.  S.  252.  Wilda  a.  a.  O.
S.  313.  Eichhorn  a.  a.  O.
            
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