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Trauung kann also weit entfernt, seinen Grund in einem Mangel ¬
des Sittlichkeilsgefühls haben zu müssen, unter Umständen
durch Aeußerlichkeiten, z. B. persönliche Abneigung gegen den
betreffenden Geistlichen***),
veranlaßt sein.
Die Annahme, daß Jemand sich deshalb an der bürgerlichen
Trauform genügen lassen werde, weil der Bruch der Ehe dann
minder unsittlich sein und ihm leichter fallen werde, dürfte wohl
eine vollständig unberechtigte sein.
§. 37. d. Die Besorgniß der im Einführen der bürgerlichen
Tranung liegenden Gewissensbedrückung.
In der bürgerlichen Trauung findet aber nur die rechtliche
Seite der Ehe ihren Abschluß. Sie verschafft der eingegangenen
Lebensgemeinschaft zwar die staatliche Anerkennung, begrundet die
Entstehung der rechtlichen Wirkungen, führt aber nicht nothwendig ¬
zur kirchlichen Anerkennung. Denn da der Staat der Kirche
nicht überordnet ist, kann er diese nicht nöthigen, alle von ihm
gebilligten Verhältnisse als den kirchlichen Lehren entsprechend anzuerkennen. ¬
Im staatlichen Interesse liegt es aber, daß auch die religiössittliche ¬
Seite der Ehe nicht verloren gehe. Er darf deshalb
sicher nicht den Abschluß kirchlicher Trauungen untersagen. Ein
solches Verbot würde zu einer Bedrückung der Staatseingesesse75*). ¬
Es genügt jenen ¬
in ihrem religiösen Bewußtsein werden
doch, daß er die nachträgliche kirchliche Einsegnung eines geschlossenen ¬
Ehebundes gestattet und nicht hindert. Dieselbe zu fördern
hat er keine Veranlassung.
Dem entgegen wird allerdings vielfach die Behauptung aufgestellt, ¬
daß nach kirchlichen Grundsätzen die Konkurrenz der kirchlichen ¬
Einsegnung mit einer unkirchlichen Trauung unzulässig
ei 355).
Wäre dies richtig, so würde also eine bürgerlich getraute
Ehe kirchlich nicht gesegnet werden dürfen, die Einführung der
bürgerlichen Trauung die kirchliche Einsegnung unmöglich machen,
die bürgerliche Trauung also zum Beseitigen der kirchlichen und
folgeweise zum allmähligen Verdrängen der kirchlichen Seite in
353) Oben Anm. 308.
354) Stahl in den Verh. der preuß. I. Kammer 1849 S. 1030 mit
Plathner: a. a. O. 31.
355) Z. B. Giezel: in Schreiner's und Häusleis Zeitschrift für
die gesammte katholische Theologie I, H. 2 S. 269.