Objekt : Lehrbuch über die Behandlung der Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Württemberg (2)

II)

XVII
b)  Durchlaufende  oder  Compensationsposten.  §.  71.
c)  Nicht  verfallene  Posten.  §.  72.
4)  Vergleichung  des  Tagbuchs  und  Rapiats.  §.  73.
C)  Nach  Gläubigern  und  Srhuldnern.  §.  74.
A)  Abrechnungsbuch.
1)  Zweck.  §.  75.  2)  Form.  §.  76.
B)  Haischbücher  und  Gefälleinzugsregister.  §.  77.
Hauptbuch.  §.  78.
A)  Formelle  Einrichtung.  §.  79.
A)  Aeussere  Form  an  sich.  §.  80.
1)  Titel.  §.  81.
2)  Form.  §.  82.  a)  wenn  das  Papier  rechnungsmäßig  gebrochen ¬
  wird.  §.  83.  b)  bei  der  tabellarischen  Form.  §.  84.
aa)  erste  Art.  §.  85.  bb)  zweite  Art.  §.  86.
B)  Rubrikeneintheilung.
Nothwendigkeit.  §.  87.
2)  Vorschriften.  §.  88.
B)  Materielle  Einrichtung.  §.  89.
A)  Eintrag  der  einzelnen  Posten.  §.  90.
1)  Wenn  die  Rechnungsstell  im  Laufe  der  Verwaltung  selbst
geschieht.  §.  91.
2)  Wenn  die  Rechnung  erst  nach  Ablauf  der  Rechnungsperiode ¬
  geschieht.  §.  92.
3)  Anwendung  auf  eine  Vormundschaftsrechnung.  a)  wenn
das  Papier  rechnungsmäßig  gebrochen  wird.
A)  Geldeinnahme.
1)  Reste.
1)  Kassenbestand  vom  vorigen  Jahre.  §.  93.
2)  Ausstände.  §.  94.
3)  Vorauszahlungen  vom  vorigen  Jahre.  §.  95.
4)  Ersatzposten.  §.  96.
5)  Zahlungsrückstände.  §.  97.
6)  Vorempfänge  aufs  künftige  Jahr.  §.  98.
II)  Vom  Grundstock.
1)  Erlös  aus  verkaufter  Liegenschaft  und  Realrechten.  §.  99.
2)  Erlös  aus  verkaufter  Fahrniß.  §.  100.
3)  Abgelöste  Activkapitalien.  §.  101.
4)  Aufgenommene  Passivkapitalieno  &am  102.
5)  Erbschaften,  Vermächtnisse  und  Geschenke.  §.  103.
6)  Ersparnisse  des  Pfleglings.  §.  104.
III)  Laufendes.
1)  Vermögensertrag.
A)  Aus  Liegenschaft.
1)  Pachtzinse.  §.  105.
2)  aus  eigener  Verwaltung.  §.  106.
B)  Von  Zehnten  und  Theilgebühren.  §.  107.
C)  Von  Lehen=  und  Zinsgütern.
1)  Jährliche  Gefälle.  §.  108.
2)  Laudemialgefälle.  §.  109.
D)  Von  Activposten.
1)  Capitalzinse.  §.  110.
2)  Zinse  von  Grundstocksgeldern  und
            
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