Metadaten : Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung (Bd. 21, H. 3 = Jg. 1837, Jul. - Sept. (1837))

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gekommen,  nach  den  im  Jahre  1833.  faktisch  bestehend  gewesenen  geringeren -
  Sätzen  festgestellt  werden  möge,  und  wenn  ferner  darauf  angetragen -
  wird,  die  Rauchfangssteuer  selbst  da,  wo  die  durch  die  obgedachten -
  Reichstagsgesetze  vorgeschriebenen  Steuersätze  schon  seit  längerer
Zeit  Anwendung  fanden,  bis  auf  die  vor  dem  Jahre  1809.  gesetzlichen
geringeren  Sätze  zu  ermäßigen,  so  können  Wir  diesem  Gesuche  weder  in
der  einen,  noch  in  der  andern  Beziehung  willfahren,  weil  die  Grundsteuer, -
  nach  §.  3  des  Gesetzes  über  die  Einrichtung  des  Abgabenwesens
vom  30.  Mai  1820.,  überall  nach  den  bestehenden  Grundsätzen  und  Vorschriften -
  forterhoben  werden  soll,  mithin  eine  Ermäßigung  der  nach  diesen -
  Vorschriften  zu  erhebenden  Rauchfangssteuer,  ohne  vorherigen  Nachweis -
  der  Überbürdung  oder  Unbeibringlichkeit,  unzulässig  ist  und  begründete -
  Reklamationen  anderer  Provinzen  hervorrufen  würde.  Dagegen
werden  Wir  einzelnen  Gemeinden,  für  welche  die  Einziehung  der  veranlagten -
  Rauchfangssteuer,  nach  den  bisher  gemachten  Erfahrungen  sehr
drückend  sein  würde,  durch  definitive  Absetzung  eines  Theils  der  Steuer
gern  eine  angemessene  Erleichterung  zu  Theil  werden  lassen.
Deputation  zur  Zusammenstellung  der  Provinzial=Gesetze.
Die  vom  Landtage  getroffene  Wahl  der  Deputirten  zur  Mitwirkung -
  bei  Sammlung  der  noch  bestehenden  Provinzial-Gesetze  und
Statuten  haben  Wir  bestätigt.
Die  ständischen  Anträge  betreffend.
Ankauf  des  Freterschen  Naturalien=Kabinets.
Obwohl  die  Anstalten,  welche  zu  Förderung  des  naturwissenschaftlichen -
  Unterrichts  in  den  Lehr=Instituten  der  Provinz  getroffen  sind,
dem  entsprechen,  was  das  wirkliche  Bedürfniß  erheischt
und  bei  den
Gymnasien  anderer  Provinzen  besteht,  so  sind  Wir  doch
um  Unsern
getreuen  Ständen  einen  Beweis  Unsers  Wohlwollens  und
Unserer  Anerkennung -
  der  von  ihnen  für  die  Beförderung  des  Unterrichts  gezeigten
Theilnahme  zu  geben,  nicht  abgeneigt,  auf  die  Erwerbung  des  Freterschen -
  Naturalien=Kabinets  einzugehen,  wenn  solche  unter  angemessenen
Bedingungen  bewirkt  werden,  auch  die  Vertheilung  unter  die  verschiedenen -
  Lehranstalten  und  die  Aufstellung  des  jeder  derselben  zu  überweisenden -
  Antheils  zweckmäßig  geschehen  kann.  Unser  Oberpräsident  ist
daher  mit  den  weiteren  Verhandlungen  beauftragt,  von  deren  Erfolge
Unsere  getreuen  Stände  bei  ihrer  nächsten  Zusammenkunft  werden  benachrichtigt -
  werden.
Die  Kranken=Anstalt  der  grauen  Schwestern.
Der  Kranken=Anstalt  der  grauen  Schwestern  zu  Posen  haben
Wir,  in  Anerkennung  ihrer  Nützlichkeit,  und  die  Verwendung  des  Landtages -
  berücksichtigend,  die  gebetene  jährliche  Hauskollekte  in  der  Provinz
bewilligt,  wegen  deren  Bewirkung  Unser  Oberpräsident  das  Weitere
besorgen  wird.
Die  in  Antrag  gebrachte  Steuerfreiheit  der  Anstalt  zu  bewilligen,
müssen  Wir  zwar  Bedenken  finden,  nicht  nur,  weil  dergleichen  Bewilligungen -
  Eremplifikationen  erregen,  sondern  auch,  weil  die  Berechnung
der  zu  restituirenden  indirekten  Steuern  mancherlei  Verwickelungen  herbeiführt. -
  Dagegen  wollen  Wir,  zum  Andenken  an  die  verewigte  Prinzessin -
  Louise  von  Preußen,  Königl.  Hoheit,  welche  der  Anstalt  immer
ihre  besondere  Theilnahme  geschenkt,  und  auf  deren  Verwendung  jähr¬Max-Planck-Institut -
  für
euro
            
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