Inhaltsverzeichnis : Roennberg, Jacob Friedrich: Ueber Dienstentlassung und Dienstaufkündigung

156
Jn  dem  ersten  Bundesbrief  von  1488.
wird  gemeldet:  Wiewohl  sie,  die  Praͤlaten,
Grafen,  Freyen,  Herrn,  Ritter  und  Knecht=  |  |
im  Land  zu  Schwaben  sich  alle  in  Eine  Huͤlf,
Einung  und  Gesellschaft  St.  Georgen=Schilds
verbunden  und  verpflichtet  haben:  So  haͤtten
sie  doch,  weil  das  Land  Schwaben  weit  und
breit=  und  ihrer  viel  seyen  rc.  sich  in  vier  Theile,
mit  besonderen  Hauptleuten  und  Räthen,  unterschieden; -
  nemlich  ein  Theil  im  Crays  Hegau
und  Bodensee,  der  ander  Theil  an  dem  Kocher,
der  dritt  an  der  Donau,  und  der  vierte  Theil
am  Necker:
Welche  Theile  von  solcher  Zeit  an  auch
noch  jezo,  unter  dem  Namen  von  Rittercantons, -
  bestehen  und  bekannt  seynd.
An  unten  (1)  angezeigtem  Ort  findet  man
ein  weitlaͤuftiges  Verzeichniß  aller  damaligen
Glieder,  besonders  von  Rittern  und  Knechten,
aus  allen  besagten  vier  Theilen.
Uebrigens  machte  der  Theil  am  Kocher  im
Jahr  1488.  noch  eine  besondere  Einigung  unter
sich  (2).
An.  1488.  (3)  befahl  auch  der  Kayser
Rittern  und  Knechten,  so  im  Craichgau
gesessen, -
  und  in  das  Land  Schwaben  gehoͤrig
seyen,
dem  Schwaͤbischen  Bund  beyzutretten:
Wel=(1) -
  Beym  LüNIG  I.  c.  S.  82.
(2)  s.  LüNIG  l.  c.  S.  77.
(3)  LüNIGS  R.  Arch.  Part.  gen.  Cont.  1.  unter
Churf.  und  Ständ.  S.  85.  Part.  spec.  Cont.  3.
unter  Schwaben.  S.  587.
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer