Volltext : Wāqidī, Muḥammad Ibn-ʿUmar: Geschichte der Eroberung von Mesopotamien und Armenien

6.  Abschnitt.  Milch.
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entstehenden  Unkosten  erhoben,  insbesondere
Bureaukosten  und  Schreibgebühren,  Gebühren  für
Sachverständige  und  Zeugen  und  die  gesetzlichen
Stempelbeträge.  Die  Schiedsrichter  erhalten  für
ihre  persönliche  Tätigkeit  bei  dem  Verfahren  keine
Vergutung,  abgesehen  von  ihren  baren  Auslagen.
§  13.
Der  Vorsitzende  des  Schiedsgerichts  kann  von
der  anrufenden  Partei  einen  angemessenen  Vorschuß
zur  Deckung  der  entstehenden  Auslagen  verlangen.
§  14.
Die  Parteien,  welche  eine  Entscheidung  des
Schiedsgerichts  nachsuchen,  haben  den  folgenden
Revers  zu  unterschreiben  :
„In  ...  Prozeßsache  wider  ...  ist  die  Verhandlung -
  und  Entscheidung  des  Rechtsstreites  dem
Schiedsgericht  der  Ständigen  Deputation  für  den
Verkehr  mit  Milch  übertragen  worden.  ....
.....  verpflichte  .......hierdurch,  die  Kosten,
welche  durch  das  schiedsrichterliche  Verfahren
entstehen  (§  12  der  Geschäftsordnung  des  Schiedsgerichts), -
  zu  erstatten.  Zur  Sicherheit  hierfür  bestelle -
  ......  dem  Schiedsgericht  einen  Vorschuß
von....  M.
19
Berlin,
..........
Unterschrift
Apt,  Gutachten.  III.
28
            
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