Inhaltsverzeichnis : Sickel, Wilhelm: ¬Die Bestrafung des Vertragsbruches und analoger Rechtsverletzungen in Deutschland

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Schlußwort.
werden  läßt  als  den  Interessen,  welche  der  Einzelne  mit  seinen  täglichen, ¬
  eigennützigen  Obligationen  befriedigt.  Das  aber  ist  fortan  die
legislative  Frage,  ob  der  rechtliche  Werth  dieser  beiden  Interessen  in
dem  Maß  ein  verschiedener  ist,  daß  man  die  strafrechtliche  Sicherung
und  Genugthuung,  welche  man  jenen  gewährt,  diesen  zu  versagen
hat,  oder  ob  ihr  gradueller  Unterschied  nicht  vielmehr  in  einer  Abstufung ¬
  der  strafrechtlichen  Reaction  zum  Ausdruck  zu  bringen  ist.
Druckfehler.
S.  2  Z.  5  v.  u.  lies  Vorarlberg.  —  S.  4  Z.  17  l.  gefordert.  —  S.  10  Z.  12
statt  Schuldner  setze  Bürgen.  —  S.  25  Z.  20  l.  Richter.  —  S.  30  Z.6  l.  Verwandte. ¬
  —  S.  32  ist  in  Anm.  133  das  Citat  Walch  (52)  III,  71  f.  ausgefallen.  S. -
  62  Z.  2  setze  die  Notenzahl  241.  —  S.  67  in  Anm.  270  Z.  1  setze  (451)  statt
(450).  —  S.  110  Z.5  v.  u.  l.  Suarez  (374)  statt  Suarez  (347).
Halle,  Buchdruckerei  des  Waisenhauses.
            
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