175
sind, und daß auch die Völker von Natur aus mit ungleichen geisti¬
gen Anlagen und mit ungleichen Körpergestalten und Eigenschaften
begabt sind, so sind unbedenklich die Grundsätze des Häuserbaues
nach den Eigenthümlichkeiten der Völkerschaften und Stämme in an¬
gemessener Vertheilung anzuordnen, da wir ja von der Natur selbst
einen untrüglichen und beredten Fingerzeig haben.
(II.) Soweit ich nun auf die begründetste Weise die Vertheilung
der Eigenthümlichkeiten der Gegenden durch die Natur erschauen konnte
habe ich sie auseinandergesetzt und gesagt, wie man die Eigenschaften
der Häuser je nach dem Lauf der Sonne und je nach dem Himmels¬
striche der Art der Völkerstämme entsprechend bestimmen müsse. Ich
werde daher jetzt die zusammenstimmenden Maßverhältnisse der ein¬
zelnen Arten von Häusern sowohl im Allgemeinen, als im Besonde¬
ren kurz entwickeln.
Zweites Kapitel.
Die Verhältnisse und Maße der Privatgebäude je nach der natürlichen
Beschaffenheit ihrer Plätze.
1. Auf nichts muß der Architekt größere Sorgfalt verwenden,
als darauf, daß die Häuser je nach den Verhältnissen eines be¬
stimmten Theiles ihre wohlberechnete Ausführung erhalten. Wenn
also die Grundlage der zusammenstimmenden Maßverhältnisse fest¬
gesetzt ist und die Maße durch Berechnungen entwickelt sind, dann
ist es auch Sache des Scharfsinnes, dafür zu sorgen, daß man in
Rücksicht auf die natürliche Beschaffenheit des Platzes, auf den Ge¬
brauch und den Eindruck durch Wegnahme und Hinzufügen Modi¬
fikationen erziele, so daß, wenn von dem zusammenstimmenden Ma߬
verhältnisse etwas hinweggenommen oder etwas demselben hinzugefügt
worden ist, dieß aus gutem Grunde umgestaltet zu sein scheint, und
beim Anblicke nichts vermißt wird.
2. Denn anders scheint der Eindruck von unten zu sein, anders
in der Höhe, ein anderer in einem geschlossenen Raume, und diesem
unähnlich in einem offenen, in Betreff dessen es eines großen Urtheils
bedarf, wie man es da einzurichten habe. Denn das Auge scheint