fullscreen : Juristische Miscellen besonders das preußische Recht betreffend (St. 2 (1804))

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vorhergehende  und  nachfolgenden  von  der  Hand  eines  andern -
  geschrieben  sind.  Man  weiß  diesen  Umstand  nicht
anders  als  dadurch  zu  erklären,  als,  daß  da  die  Absendung -
  der  Briefe  nicht  geschehen,  Inkulpat  durch  die  bloße
Einschreibung  derselben  in  das  Copierbuch  keinen  Verdacht
der  dabei  zum  Grunde  liegenden  unerlaubten  Absicht  erregen -
  wollte,  und  also  diese  Einschreibung  nicht  durch  den
Handlungsdiener  vornehmen  ließ,  sondern  selbst  besorgte.
Inkulpat  kann  ferner  seine  Behauptung,  daß  er  dem  Kaufmann -
  Bock  für  den  Werth  der  gekauften  5  Ballen  Tücher -
  creditirt  habe,  aus  seinen  Büchern  nicht  nachweisen
und  es  hat  sich  unter  seinen  Papieren  nichts  weiter  als
ein  Bogen  gefunden,  auf  welchem  am  Ende  die  Worte  stehn:
Bock  in  Breslau
d.  10ten  Octobr.  Hennig  4404  Thlr.  10  gr.
Novbr.  bezahlt.
Allerdings  spricht  diese  Note  etwas  für  die  wirklich
geschehene  Zahlung;  auch  hat  sich  ein  Brief  des  Bock
gefunden,  in  welchem  er  dem  Inkulpaten  davon  Nachricht -
  giebt,  daß  Plätsch  ihm  die  an  ihn  geschehene  Zahlung -
  bekannt  gemacht  habe.  Gleichwohl  will  Plätsch  von
einer  solchen  Zahlung  nichts  wissen  und  es  ist  wahrscheinlich, -
  daß  diese  Korrespondenz  zwischen  dem  Inkulpaten
und  dem  Bock  nur  ein  Spiel  gewesen,  wodurch  der  Betrug -
  destomehr  hat  versteckt  werden  sollen.
Endlich  gravirt  den  Inkulpaten  seine  heimliche  Entfernung -
  zur  Zeit  als  das  Verbrechen  entdeckt  wurde.  Er
selbst  giebt  die  Besorgniß,  daß  er  zum  Arrest  gezogen
werden  möchte,  als  einen  Grund  dieser  Entfernung  an,
behauptet  jedoch,  daß  diese  Besorgniß  nur  daher  bei  ihm
entstanden  sey,  weil  in  einem  aus  Lübeck  communicirten
Briefe  gestanden  haben  soll:
„wenn  nur  der  Schön  nicht  ausplaudert."
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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