SECHSTES BUCH IV. BEYLAGE.
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Scrofa. Ferner ist zu vermeiden, dass das Landhaus nicht nach
Gegenden sehe, woher ungesunder Wind zu wehen pflegt: Noch ist es
in ein tiefes Thal zu stellen, sondern lieber auf einer Höhe anzulegen;
weil die Winde diese bestreichen und, wenn ja schädliche Dünste sich
hinauf ziehen, sie gar bald wieder verwehen; überdiefs auch ein Ort,
der den ganzen Tag von der Sonne beschienen wird, auch desshalb gesün¬
der ist, weil die Insecten, die etwa die Nachbarschaft zeugt und dahin
sendet, falls sie nicht vom Winde vertrieben werden, bald vor Dürre
aritudo — umkommen; auch sind die Giessbäche, welche von plötz¬
lichen Platzregen entstehen, auch die Räuberbanden den Bewohnern der
Gründe und Tiefen gefährlich, weil sie sie unversehens überfallen und
um desto leichter zu Grunde richten mögen; da man auf Anhöhen vor
beiden weit mehr gesichert ist.
c. XIII. KAPITEL.
Wirthschaftsgebäude.
Schafställe, so wie Kuhställe sind so anzulegen, dass sie im
Winter warm seyn. 8)
Behältnisse zur Aufbewahrung des Weins und öls, ingleichen
der dazu erforderlichen Gefasse, sind unten auf flacher Erde — in plano
anzulegen; Behältnisse aber zur Aufbewahrung trockener Erzeugnisse,
als Wicken — faba — und Heu auf Böden — tabulatum.
Die Wohnung des Gesindes ist so einzurichten, dass dieses,
von Arbeit, Frost oder Hitze ermüdet, sich durch Ruhe gemächlich wie¬
der erquicken möge.
Der Verwalter — vilicus — muss am Eingange wohnen, damit er
wissen möge, wer Nachts ein - und ausgehe und was er trage; zumal
g) Ich lese: Ovilia faciunda stabula, ita ut bubilia, sunt ubi hieme possint
esse calidiora.