Full text: Zweyter Band (2)

SECHSTES BUCH IV. BEYLAGE. 
71 
Scrofa. Ferner ist zu vermeiden, dass das Landhaus nicht nach 
Gegenden sehe, woher ungesunder Wind zu wehen pflegt: Noch ist es 
in ein tiefes Thal zu stellen, sondern lieber auf einer Höhe anzulegen; 
weil die Winde diese bestreichen und, wenn ja schädliche Dünste sich 
hinauf ziehen, sie gar bald wieder verwehen; überdiefs auch ein Ort, 
der den ganzen Tag von der Sonne beschienen wird, auch desshalb gesün¬ 
der ist, weil die Insecten, die etwa die Nachbarschaft zeugt und dahin 
sendet, falls sie nicht vom Winde vertrieben werden, bald vor Dürre 
aritudo — umkommen; auch sind die Giessbäche, welche von plötz¬ 
lichen Platzregen entstehen, auch die Räuberbanden den Bewohnern der 
Gründe und Tiefen gefährlich, weil sie sie unversehens überfallen und 
um desto leichter zu Grunde richten mögen; da man auf Anhöhen vor 
beiden weit mehr gesichert ist. 
c. XIII. KAPITEL. 
Wirthschaftsgebäude. 
Schafställe, so wie Kuhställe sind so anzulegen, dass sie im 
Winter warm seyn. 8) 
Behältnisse zur Aufbewahrung des Weins und öls, ingleichen 
der dazu erforderlichen Gefasse, sind unten auf flacher Erde — in plano 
anzulegen; Behältnisse aber zur Aufbewahrung trockener Erzeugnisse, 
als Wicken — faba — und Heu auf Böden — tabulatum. 
Die Wohnung des Gesindes ist so einzurichten, dass dieses, 
von Arbeit, Frost oder Hitze ermüdet, sich durch Ruhe gemächlich wie¬ 
der erquicken möge. 
Der Verwalter — vilicus — muss am Eingange wohnen, damit er 
wissen möge, wer Nachts ein - und ausgehe und was er trage; zumal 
g) Ich lese: Ovilia faciunda stabula, ita ut bubilia, sunt ubi hieme possint 
esse calidiora.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer