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Von den Nammen und deren Gebrauche.
zwei Läufern, letztere weiter als die Schwelle herunterreichen, so daß auch der Rammbär unter
das Schwellwerk reicht. Eine solche Ramme ist Figur 61. im Grundrisse, Figur 62. in der vor
dern Ansicht und Figur 63. von der Seite abgebildet. Will man die Ramme höher steller
oder vielmehr die Läufer höher hinauf bringen, so dienen die in den Läufern angebrachten Ver
satzungen a, a dazu, um die Vorderruthen b,b in dieselben zu versetzen. Zu diesem Ende kann
der Riegel bei c weggenommen werden, damit in die Zapfenlöcher d,d,d der Läuferruthen, die
Zapfen e,e an den Vorderschwellen eingesteckt, und durch die bei A,B nach einem größern
Maaßstabe abgebildete Vorrichtung, die Läuferruthen mittelst eines Schraubenbolzens an die
Vorderschwellen angezogen werden können.
§. 30.
Das Einrammen der Spundpfähle erfordert vorzüglich alle nur ersinnliche Auf
merksamkeit, damit sie sämmtlich die gehörige Tiefe erreichen, auch dicht in einan
der schließen. Sollten auch nur einer oder etliche Spundpfähle nicht tief genug
oder bis in den festen Boden eingeschlagen seyn, so vereitelt solches die Absicht
einer ganzen Spundwand und auch wohl die eines ganzen Baues; denn eine
Spundwand soll allen Durchzug des Wassers verhindern, welches wegfällt, wenn
Oeffnungen darin entstehen, die sich dann auch bald zu vergrößern pflegen.
Um nun den obengedachten Zweck zu erreichen, muß die Richtung in welcher
eine Spundwand angelegt werden soll, zuvor so tief als möglich aufgegraben,
der Grund Fuß für Fuß mit Visitireisen oder Erdbohrern auf das sorgfältigste
untersucht, und die sich etwa findende Hindernisse, als Steine, Holz und derglei
chen, herausgeschaft werden. Da es aber gleichwohl nicht immer möglich ist, durch
eine vorherige Untersuchung dergleichen Gegenstände bis in eine große Tiefe zu
entdecken, so ist man öfter genöthiget, nur muthmaßlich zu verfahren und das
Einrammen der Spundwände zu unternehmen, ohne die vollkommenste Ueberzeu
gung von der Reinheit des Grundes bis in die größte Tiefe zu haben.
Es muß aber eine unverbrüchliche Regel bleiben, wenn sich beim Einrammen
der Pfähle selbst, an ein oder der andern Stelle zeigen sollte, daß ein oder meh
rere Spundpfähle auf Steine, Holz, Bretter, Wurzeln oder dergleichen stehen,
und daher nicht weiter eindringen wollen, dergleichen Gegenstände herauszuschaf
fen, es koste auch so viel Mühe, Zeit und Geld, als es wolle, damit sämmtliche
Spundpfähle eine gleiche und gehörige Tiefe erreichen; dieserwegen ist es auch
vorzüglich nöthig, die Spundpfähle länger zuzurichten, als solches muthmaßlich
nöthig seyn dürfte, und lieber, nachdem sie in reinen Grunde äußerst fest einge
rammt worden, das überflüssige Holz davon abzuschneiden, als in die Verlegenheit
zu gerathen, bei zu kurzen Pfählen mit dem Einrammen derselben aufhören zu
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Taf. VI.
Fig. 61.
62. u. 63