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nie eine senkrechte Linie nach derselben hinfallen zu lassen,
nebst dem Beweise.
§ 34—36. Eine gerade Linie, wie auch einen Winkel in
zwei gleiche Theile einzutheilen, nebst den Beweisen.
§ 38 —43. Lehrsatz über die drei Fälle der Gleichheit zweier
Parallelogramme, wenn sie gleiche Höhen und gleiche
Grundlinien haben; nebse Anwendung desselben auf die
Verwandlung eines Quadrats und Rektangels in ein
Rhomboides — und eines Rhombus und Rhomboides
in ein Rektangel.
§ 44 —62. Lehrsatz über die Gleichheit der Dreiecke und
dessen Anwendung:
Auf die Verwandlung jedes Dreiecks in ein
anderes beliebiges.
Von § 45 — 54.
II.
Auf die Verwandlung jeder vierseitigen Figur
in ein beliebiges Dreieck.
Von § 55—59.
III. Auf die Verwandlung der Vielecke in Dreiecke.
Von § 60—62.
9 63—72. Lehrsatz. Ein Dreieck ist einem Parallogramme
am Raume gleich, wenn beide gleiche Höhen haben, und
wenn die Grundlinie noch einmal so lang als die des
Parallelogramms ist, nebst Anwendung desselben auf die
Verwandlung jedes Dreiecks in ein Parallelogramm, wie
auch eines Trapeziums, Trapezoides und jedes Vielecks
in ein Parallelogramm.
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77. Lehrsatz über die Verwandlung eines jeden Pa
rallelogramms in ein anderes beliebiges, wozu die Länge
einer Seite und ein Winkel gegeben worden ist.