Inhaltsverzeichnis : Selecta iuris publici novissima (Th. 44 (1762))

Suspension  des  Rs.  Pralatens  zu  Salm.  rc.  291
zeige  üͤberreichet,  um  Benennung  eines  Kayserl¬Commissarii -
  angesuchet,  und  bis  zur  erfolgenden -
  Kays.  Resolution  mit  weitern  Untersuchen
und  Verfahren  an  sich  gehalten  werden  würde.
Wornach  sich  also  derselbe  zu  achten,  und  anderergestalt -
  sich  bey  dergleichen  Faͤllen  nicht  einzulassen, -
  sondern  vielmehr,  wo  ihm  was  anderes
zugemuthet  wüͤrde,  davon  Kayserl.  Majest.  zur
fernern  Verfügung  die  pflichtschuldigste  Anzeige
zu  thun  hätte.
2do  Fiat  Decretum  an  Prior  und  Convent -
  zu  Salmannsweiler  dahin:  Nachdeme
Jhro  Kays.  Majest.  aus  bewegenden  rechtlichen
Ursachen  wegen  eines  ohne  vorhero  erhaltenen
Kayserl.  Erlaubniß  darzu  gezogenen  ausländischen -
  Visitatoris  und  Eingriffen  in  das  tempo
rale  die  bey  der  jüngsthin  vorgenommenen  Visitation -
  von  denen  Visitatoribus  sich  incom
petenter  angemaßte  Suspension  des  dortigen
Abten  /  und  die  darauf  weiters  sich  arrogirte
Uebertragung  der  Administration  an  ihn,
Prioren,  und  etliche  Conventualen  für  null
und  nichtig  zu  erklären,  und  zu  cassiren,  allergerechtest -
  geruhet  haͤtten,  als  wuͤrde  solches
Prioren  und  Convent  mit  dem  Anfügen  hiedurch -
  bekannt  gemacht,  um  nicht  nur  sich  des
anmäßlichen  Visitations-Auftrags  in  Ansehung
der  Administration  in  temporalibus  sowohl
als  spiritualibus  nicht  zu  unterziehen,  sondern
auch  nach  wie  vor  den  Abten  als  ihren  geistund -
  weltlichen  Oberen  zu  erkennen,  und  demselben -
  schuldigen  Gehorsam  und  Folge  zu  bezei=T -
  2
gen,
Max-Planck-Institut  für
DFC
europäische  Rechtsgeschichte
            
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