Objekt : Klein, August: ¬Das Eheverlöbniss nach gemeinem, sowie nach dem Rechte, wie es auf Grund der Reichsgesetzgebung im Königreich Sachsen und in den zu dem Bezirke des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichtes zu Jena gehörigen rechtsverwandten Staaten heute gilt

geschwundenen  Jahrhunderten  in  vollster  Reine  und  Frische  entgegentönen! ¬
  Allein  das  geistige  Fühlen  des  Griechen  hat  noch
nicht  die  Herrschaft  orientaler  Sinnlichkeit  und  die  Selbstsucht
des  starken  Geschlechtes  bewältigt.  Der  Grieche  suchte  in  dem
Weibe  seiner  Wahl  Formschönheit  zu  vollem  Genuss  der  Liebe
eine  Mutter  zu  schönen  Kindern,  eine  Beschliesserin  seines  Haushaltes. ¬
  «  Wir  sehen  uns  unter  den  Frauen  blos  nach  jenen  um,
von  denen  wir  hoffen,  schöne  Kinder  zu  erhalten,  und  diese  sind
es,  welche  wir  dann  heirathen  »,  lehrt  ein  Sokrates  seinen  Sohn
Lamprokles  und  «  molliori  corpore  et  in  lucem  productæ  sunt
femina,  ut  intra  parietes  officium  obirent  »  lässt  Xenophon
einen  Athenienser  Ischomachus  aussprechen.
UNGER,  a.  a.  O.  L.  56.
«—  Armes  Weib,  nicht  musst  Du  zu  sehr  mir  trauern  im  Herzen  !  —
—  Auf,  zum  Gemach  hingehend,  besorge  Du  Deine  Geschäfte,
Spindel  und  Webstuhl,  und  gebeut  den  dienenden  Weibern,
Fleissig  am  Werke  zu  sein.  Der  Krieg  gebühret  den  Männern.
Allen  Hektors -
  Abschied  von  Andromache.
Homers  Ilias  VI.  486  ff.
Indessen  weichen  die  Völker  dorischen  von  denen  des
ionischen  Stammes  kulturell  sehr  ab.  Namentlich  ist  der  grosse
Unterschied  zwischen  Spartanern  und  Athenern  auch  auf  dem
Gebiete  des  Ehewesens  stark  hervortretend.  In  Sparta  concentrirte
sich  Alles  auf  den  Staat.  Alles  hatte  nur  für  den  Staat  zu  geschehen.
Pflicht  des  Bürgers  war,  dem  Staate  kräftige  Männer  zu  schaffen
das  Weib  dafür  also  Mittel  zum  Zweck.  Frühzeitige  Ehen  durften
nicht  stattfinden.  Agamia  (Ehelosigkeit)  und  Opsigamia  (zu  spätes
Heirathen)  untersielen  Strafe.  Dem  Staate  vindicirte  man  die  Aufgabe, ¬
  eine  Anstalt  zu  sein,  in  welchem  Gemeinschaft  der  Kinder
und  der  Vaterschaft  zwischen  den  Würdigen  praktisch  werden
sollte.  Wer  denkt  hierbei  nicht  an  den  Darwin'schen  Satz  von  der
Zuchtwahl  bez.  der  geschlechtlichen  Auswahl?  Dass  man  bei  der
Absicht  nicht  stehen  blieb,  berichtet  Plutarch  :  «  Wenn  der
bejahrte  Gatte  eines  jungen  Weibes  an  einem  wohlgebildeten  und
braven  jungen  Manne  Wohlgefallen  fand  und  denselben  für  tüchtig
            
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