Objekt : Skizze einer neuen Theorie der Klagen und deren Bestreitungen ([Hauptbd.])

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ein,  wenn  nehmlich  selbige  nicht  Gegensondern =
  Schutz=Repliken  und  Dupliken
sind.
Nachtrag
zur  Lehre
de  confessione  qualificata.
Fridericus  de  Graffen  unterscheidet  in
seiner  Dissertatio  de  confessione  qualificata, ¬
  Erfordiae  1783.  §.  4.  ob  die  confessio
capita  connexa  oder  disiuncta  enthalte,  in
jenem  Falle  dürfte  sie  nicht,  wohl  aber  in
diesem,  getrennt  werden.
Unter  capita  connexa  versteht  er  nun
ea  capita,  a  quibus  factum  qua  tale  et  quatenus ¬
  initum  est,  eiusque  iura  et  obligationes ¬
  dependent.  Unter  disiuncta  hingegen
ea,  a  quibus  factum  qua  tale  eiusque  iura
et  obligationes  non  dependent,  quamquam
eius  implementum  concernere  possint.
            
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