Metadaten : Haver, Walter: ¬Die Gattungsschuld

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Gareis  giebt  einen  kritischen  Ueberblick  über  die
anderen  Theorien,  der  ihn  zu  dem  Ergebnis  führt,  dass  nur
einzelne  Auffassungen  von  Regelsberger  und  Bekker  vor
der  Kritik  standhielten.
Zunächst  erkennt  er  dann  den  Satz  Regelsbergers
(sub  1)  an;  was  den  2.  Satz  betrifft  (sub  2),  so  hält  er
die  Absendung  der  Nachricht  (a)  für  bedeutungslos  und  (b)
die  Uebergabe  an  den  Spediteur  oder  Frachtführer  für  eine
zu  enge  Voraussetzung  (N.  27).  Er  lässt  die  Gefahr  für
den  Käufer  in  den  Fällen  des  Zusendens  beginnen  mit  der
auf  das  Messen  u.  s.  w.  folgenden  Absendung  —  gleichviel ¬
  ob  die  Zusendung  die  Grenzen  eines  Platzes  überschreitet ¬
  oder  nicht  —  weil  mit  der  Absendung  der  Ware
im  Zweifel  diejenige  Individualisierung  des  Kaufobjektes
bewirkt  wird,  welche  den  Gefahrübergang  rechtfertigt.
Eine  Ausnahme  tritt  nur  ein,  wenn  der  Parteiwille  eine
andere  Regelung  anzunehmen  veranlasst.
II.  Nichtindividualisierungstheorien;  hierher  gehört -
  vor  allem  die  von  Ihering'  aufgestellte  und
benannte:
Lieferungstheorie,  die  auch  Erfüllungstheorieis
genannt  wird.  Ihering  fasst  sie*  in  folgende  oft  citierte
Worte  zusammen:
„Bei  dem  Verkauf  generisch  bestimmter  Gegenstände
..  ..  geht  die  Gefahr  auf  den  Käufer  erst  über  mit  der
wirklich  beschafften  oder  durch  seine  mora  verhinderten
Lieferung,  die  Lieferung  aber  geschieht  bei  ihm  selbst
(Holen),  insofern  nicht  das  Bringen  oder  Schicken  ausdrücklich ¬
  oder  stillschweigend  ausgemacht  ist,  die  Ausscheidung ¬
  ist  dazu  weder  schlechthin  erforderlich,  noch  ausreichend. ¬

17.  Jahrb.  f.  Dogm.,  Bd.  4  S.  366—438.
18.  Dernburg,  Pand.  II.  §  96  N.  10.
19.  S.  488.
            
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