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Gareis giebt einen kritischen Ueberblick über die
anderen Theorien, der ihn zu dem Ergebnis führt, dass nur
einzelne Auffassungen von Regelsberger und Bekker vor
der Kritik standhielten.
Zunächst erkennt er dann den Satz Regelsbergers
(sub 1) an; was den 2. Satz betrifft (sub 2), so hält er
die Absendung der Nachricht (a) für bedeutungslos und (b)
die Uebergabe an den Spediteur oder Frachtführer für eine
zu enge Voraussetzung (N. 27). Er lässt die Gefahr für
den Käufer in den Fällen des Zusendens beginnen mit der
auf das Messen u. s. w. folgenden Absendung — gleichviel ¬
ob die Zusendung die Grenzen eines Platzes überschreitet ¬
oder nicht — weil mit der Absendung der Ware
im Zweifel diejenige Individualisierung des Kaufobjektes
bewirkt wird, welche den Gefahrübergang rechtfertigt.
Eine Ausnahme tritt nur ein, wenn der Parteiwille eine
andere Regelung anzunehmen veranlasst.
II. Nichtindividualisierungstheorien; hierher gehört -
vor allem die von Ihering' aufgestellte und
benannte:
Lieferungstheorie, die auch Erfüllungstheorieis
genannt wird. Ihering fasst sie* in folgende oft citierte
Worte zusammen:
„Bei dem Verkauf generisch bestimmter Gegenstände
.. .. geht die Gefahr auf den Käufer erst über mit der
wirklich beschafften oder durch seine mora verhinderten
Lieferung, die Lieferung aber geschieht bei ihm selbst
(Holen), insofern nicht das Bringen oder Schicken ausdrücklich ¬
oder stillschweigend ausgemacht ist, die Ausscheidung ¬
ist dazu weder schlechthin erforderlich, noch ausreichend. ¬
17. Jahrb. f. Dogm., Bd. 4 S. 366—438.
18. Dernburg, Pand. II. § 96 N. 10.
19. S. 488.