Objekt : Goltz, Fritz: ¬Das fiduziarische Rechtsgeschäft

Das  fiduziarische  Rechtsgeschäft  im  Wechselrecht.
A.  Die  Einrede  der  Simulation.
§  13.  Einleitung.
Nachdem  in  dem  voraufgegangenenen  Abschnitt  das  fiduziarische ¬
  Rechtsgeschäft  im  Allgemeinen  erörtert  worden  ist.
sollen  hier  seine  Wirkungen  speziell  für  das  Wechselrecht  besprochen ¬
  worden.
Die  grösste  Rolle  spielt  das  fiduziarische  Rechtsgeschäft  im
Wechselrecht  in  der  Form  des  fiduziarischen  Indossaments.
In  dem  Wechselverkehr  unter  Kaufleuten  gehört  das  Prokuraindossament ¬
  zu  den  grössten  Seltenheiten.")
Man  glaubt
nämlich  in  diesen  Kreisen  durch  Hinzufügung  der  Klausel  in
procura  gegen  den  Inkassomandatar  unkulant  zu  handeln,  und
dieser  würde  ein  beschränktes  Indossament  als  ein  Misstrauen
gegen  seine  Ehrlichkeit  auffassen.  Um  das  zu  vermeiden,  überträgt ¬
  man  den  Wechsel  durch  Vollindossament  und  trifft  mit
dem  Vollindossatar  die  Verabredung,  dass  das  Indossament  ihn
nur  ermächtigen  solle  die  Wechselforderung  einzuziehen  resp.
einzuklagen,  und  dass  er  das  Geld  nach  der  Auszahlung  an  den
Indossanten  abliefern  müsse.
In  dieser  Form  ist  das  fiduziarische  Indossament  schon
lange  im  Gebrauch  und  gab  der  Theorie  und  Praxis  seit  mehr
als  fünfzig  Jahren  ausgiebige  Gelegenheit  das  Wesen  des  fiduziarischen ¬
  Rechtsgeschäfts  zu  beurteilen  und  weiter  auszubilden.
1)  Kohler  in  Iher.  Jahrb.  Bd.  16,  S.  149.  150.  Werthauer  a.  a.  0.
S.  58t.
            
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