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Stelle tretender Gläubiger sie deckt, oder ihnen das bebaute
Grundstück für ihr Forderungsrecht zufällt, werden in Zukunft
vorsichtiger sein, sobald sie die vermögensrechtliche und strafrechtliche ¬
Verantwortlichkeit dafür treffen kann, daß infolge nicht
zweckentsprechender Verwendung der Baugelder die BauhandFo ¬
werter
Werklohnverluste erleiden. Sie werden sich dann wohl
hüten, mit mittellosen, geschäftlich und moralisch anrüchigen
Personen in Verbindung zu treten, welchen zur Zeit vielleicht
aus dem Grunde Vertrauen geschenkt wird, weil sie leichter höhere
Abschlußprovision zubilligen, als dies wirthschaftlich günstiger
dastehende, gewissenhaftere Unternehmer thun. Hier wird also
der Hebel anzulegen sein. In jedem Falle werden zweckentsprechende ¬
Resultate aber nur erzielt werden, wenn das Reichsjustizamt ¬
und der Justizminister sich entschließen, mit praktisch
und theoretisch in dieser wichtigen Frage vertranten Personen
in Meiuungsaustausch zu treten, d. h. in ähnlicher Weise eine
Konferenz einzuberufen, wie solches hinsichtlich des Handwerksorganisationsplanes ¬
vom 29. bis 31. Juli und der Verschmelzung
der gesammten Arbeiterversicheruug vom 9. bis 14. d. M. seitens
des Reichsamtes des Innern geschehen ist.
Dr. Benno Hilse, Kreisgerichtsrath.