thumbs : Proff, Karl: Neue Beytraege zur Befoerderung und Verbesserung der Land- und Forst-Kultur

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wohl  mehr  genau  bestimmen  läßt,  —  so  ist  auch  billig =
  ein  peremptorischer  Termin  bestimmt,  in  welchem
die  Beschwerden  über  solche  vorgebliche  Verletzungen
eingebracht  werden  sollen;  um  so  mehr,  als  der  ganzen =
  Gesellschaft  daran  liegt,  daß  keine  Unsicherheit
des  neu  erworbenen  Eigenthums  bestehe.
Sechstes  bis  neuntes  Kapitel.
Es  ist  ein  bey  allen  bürgerlichen  Gesetzgebungen
geheiligter  Grundsatz:  daß  die  geschriebenen  Gesetze
nur  dann  eintreten,  wenn  es  unter  den  Betheiligten
an  bestimmten  Verträgen  fehlet;  der  Grund  davon
liegt  darin:  daß  die  Verbindlichkeit  der  wechselseitigen
Verträge  aus  dem  hypothetischen  Natur=  oder  natürlichem =
  Privat=Rechte  herfließt,  welches  vor  dem  positiven =
  existirte.  Getreu  diesem  Princip,  welches
auf  einer  richtigen  Würdigung  der  Menschenrechte  beruht, =
  können  also  auch  bey  Gemeinheits=Auseinandersetzungen =
  die  besonderen  Verträge  nicht  ausgeschlossen =
  werden,  welche  die  Betheiligten  über  einen
solchen  Gegenstand  unter  sich  rechtmäßig  errichten,
und  wenn  schon  in  einem  Staate  eine  Anstalt  errichtet =
  wird,  um  einen  besondern  heilsamen  Zweck  zu  befördern, =
  so  will  man  daraus  doch  keine  Zwangsanstalt
in  der  Masse  machen,  um  die  Freyheit  der  Bür=
            
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