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meine Rechte nicht aufgeben könnte, auch diese
Formel in dem Moral=Gesetz enthalten und
also moralischer Natur seyn würde. Jch stelle
vielmehr den Begriff „Gleichartigkeit" bloß
als einen allgemeinen, an sich gegebenen, ¬
Begriff, auf, und sage: aus
dem Begriff „Gleichartigkeit" folgt der Satz,
daß zwey gleichartige Dinge, in abstracto
betrachtet, wenn sie gleich, wie der Herr Recensent =
anführt, eine Wechsel=Wirkung auf
einander, dennoch nicht eins über das andre
ein Uebergewicht, haben, sondern ihre gleichen =
Kräfte sich einander aufheben, und die
Wirkung dieses Aufhebens Ruhe sey. Sind
nun die Menschen gleichartig, so folgt, daß
auch zwischen ihnen in abstracto gedacht, und
ohne gegebene anderweite Verhältnisse, Ruhe
Statt finde; und hierdurch wird der Hauptsatz
aller der besten Naturrechts=Systeme, nehmlich
der, daß ein Mensch in statu naturali sich
über den andern nichts anmaßen dürfe, am
besten begründet.