Inhaltsverzeichnis : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 120 (1772))

Wech.
Register.
West.
W.
Wechsel.  vid.  Cambium.
Westphaͤlische  Gerichte.  Wie  die  Kayserl.  neuere  Exemtions-Privilegia -
  von  denen  Westphälischen  Gerichten
zu  verstehen.  14.
Jn  Sachen  Hrn.  Reichs=Grafen  zu  Limburg  |
Vehlen  Styrum  ctra  Hochfürstl.  Münsterischen  Ober=Land=Fiscal, -
  und  Ober=Land=Fiscalat-Gericht  wurde  auf
ein  solch  Privilegium  sich  bezogen.  115.
Dergleichen  Privilegia  sind  von  denen  ehemahligen -
  heimlichen  oder  sogenannten  Vehm  Gerichten  zu
verstehen.  ibid.
Der  Richter  wurde  Freygraf  und  die  Beysitzere -
  Frey=Schöffen  und  Stuhl=Herren  genennet.  ib.
Der  sel.  v.  Ludolff  sagt,  daß  kaum  ein
Schatten  dergleichen  Gerichte  mehr  übrig  seye.  16.
Der  Herr  v.  Zwierlein  aber  bringet  ein  Exemplum -
  bey,  nach  welchem  dem  Herrn  Grafen  von  Wartemberg -
  von  Kays.  Majest.  Anno  1707.  ein  solches
Privilegium  ertheilet  worden.  ibid.
Es  folgt  also  daraus,  daß  in  neuern  Zeiten
die  alte  formula  Privilegii  nicht  geändert,  sondern
beybehalten  worden.  17.
Der  Jnnhalt  des  Styrumischen  Privil.  Exemt.
fori.  17-  28.  add.  Frey=Gericht.
Ende  des  Registers.
Ulm,
Gedruckt  bey  Christian  Ulrich  Wagner
Canzleybuchdruckern,  der  Kayserl.  Franziscischen  Ak=  |  |
demie  der  freyen  Künste  zu  Augsburg,  und  der
Herzogl.  deutschen  Gesellschaft  zu  Helm=  |
städt  Mitglied.
Max-Planck-Institut  für
            
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